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Hilfe - Leitfaden bei der Wahl einer Waage
eichfähige Waagen - Das wichtigste über eichfähige Waagen
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Auswahlhilfe bei der Wahl einer Waage
Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie für Ihre Anwendungsfälle eine spezielle Waage benötigen.Wägebereich: Die zu erwartende Höchstlast sollte 2/3 der max. Tragfähigkeit der Waage nicht überschreiten, damit bei dynamischen Belastungen, z. B. durch plötzliche Stöße keine Überlast auftritt und die Waage beschädigt wird. Es empfiehlt es sich eine ausreichende Reserve der Tragfähigkeit bzw. des Meßbereiches vorzusehen.
Display: Bei elektronischen Waagen gilt es zu berücksichtigen, daß die LCD Anzeige bei direkter Sonneneinstrahlung schlechter ablesbar ist. Eine LED Anzeige hat wiederum höheren Stromverbrauch.
Faktoren zur Ermittlung der für Sie richtigen Waage:
- Welcher Art sind die Wägegüter (Stückgut, Schüttgut, Flüssigkeiten...)
- Mindestlast / Höchstlast ( größtes Gesamtgewicht)
- Genauigkeit / Teilung
- Anzahl der Wägungen (täglich / stündlich)
- Standort der Waage (im Freien, in geschlossenen Räumen, fest eingebaut, fahrbar, tragbar bzw. versetzbar)
- Weiterverarbeitung der Wägedaten (an Drucker, PC, Relaisschaltung...)
- Größe der Wägebrücke.
Faktoren zur Ermittlung der für Sie richtigen Zählwaage:
- Mindestlast / Höchstlast (größtes Gesamtgewicht)
- Kleinstes Teilegewicht
- Größe der Wägebrücke.
Aus dem Gewicht einer Menge Teile und dem Stückgewicht (auch Referenzgewicht genannt) lässt sich die Stückzahl nach folgender Formel errechnen: Stückzahl = Mengengewicht / Referenzgewicht.
Eichfähige Waagen
Was ist eine eichfähige Waage? - eine Waage, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig oder einer anderen europäischen Zulassungsstelle oder allgemein zur Eichung zugelassen ist. Nur zugelassene Waagen werden geeicht und dürfen im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Weitere Angaben hierzu finden Sie in der Eichordnung und im Eichgesetz.
Wann brauche ich eine geeichte Waage? - wenn ich am eichpflichtigen Verkehr teilnehme, z.B. Verkauf von Waren nach Gewicht, Berechnung von Gebühren nach Gewicht, Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen, Wareneingangskontrolle, Verwiegung von Fahrzeugen, Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke, Herstellung und Dosierung von Arzneimitteln u.a. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz.
Die eichfähige und geeichte Modelle dürfen auch für das Abwiegen von Material für den Verkauf verwendet werden. Das zur Verfügung gestellte CEM-Zertifikat bescheinigt die Ersteichung und die Waage wird mit dem M Aufkleber und dem CEM Zertifikat geliefert, in dem auch die Zone der Erdbeschleunigung angegeben ist, in der die Ersteichung erfolgte. Wird die Waage in einer Zone mit anderer Erdbeschleunigung eingesetzt (z. B. in großer Höhe), muß die Eichung wiederholt werden
Eichfristen: Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist auf 2 Jahre befristet, soweit folgende Tabelle aus Eichordnung § 12 nicht etwas anderes angibt.
| Ordnungsnummer | Messgerät | Gültigkeitsdauer |
| 9.1 | Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr mit Ausnahme der Baustoffwaage | 3 Jahre |
| 9.2 | Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen, soweit sie nicht zu Waagen nach Nummer 9.7 gehören | 4 Jahre |
| 9.3 | Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken | 4 Jahre |
| 9.4 | Personenwaagen einschließlich der Säuglingswaagen und der mechanischen Waagen zur Feststellung des Geburtsgewicht mit Ausnahme der Bettenwaagen und Waagen nach Nummer 9.5 | 4 Jahre |
| 9.5 | Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind | Nicht befristet |
| 9.6 | Behälterwaagen für verflüssigte Gase mit fest mit der Waage verbundenem Druckgasbehälter, dem das Messgut stoßfrei zugeführt und entnommen wird | 4 Jahre |
| 9.7 | Waagen, die zur Erfüllung einer Vorschrift des Eichgesetzes oder einer auf Grund des Eichgesetze erlassenen Rechtsverordnung oder sonstiger Rechtsvorschriften als geeichte Kontrollmessgeräte verwendet werden | 1 Jahr |
| 9.8 | Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben | 4 Jahre |
| 9.9 | Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher verwendet werden | 1 Jahr |
| 10.1 | Selbstständige Kontrollwaagen einschließlich der selbsttätigen Sortierwaagen | 1 Jahr |
| 10.2 | Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge verwendet werden | 1 Jahr |
| 10.3 | Selbsttätige Gleiswaagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr | 3 Jahre |
weiterführende Links:
Häufig gestellte Fragen zur "Eichung"
Übersicht der Eichämter in Deutschland
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Links
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Internationales gesetzliches Messwesen
International Organization of Legal Metrology (OIML)
International Measurement Confederation (IMEKO)
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Fachgemeinschaft Waagen (AWA) im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
Comité Européen des Constructeurs d'Instruments de Pesage (CECIP)
International Society of Weighing and Measurement (ISWM)
Normung
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Deutsches Institut für Normung (DIN)
European Commitee for Standardization (CEN)
The international Organization for Standardization (ISO)
Akkreditierung
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Deutscher Akreditierungsrat (DAR)
International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC)
Allerlei
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SI- und abgeleitete Messeinheiten
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